Gewerkschaft muss Gewerkschaft bleiben!

Die Verteidigung des Flächentarifvertrags und der Tarifautonomie, die unabhängige Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer ist nur möglich mit einer im DGB geeinten Gewerkschaftsbewegung in Deutschland ! 

Wir verteidigen die Unabhängigkeit und Einheit unserer im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften ! 

Wir fordern die Aufkündigung der „Tarifunion“ mit dem Deutschen Beamtenbund !

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Gewerkschaft muss Gewerkschaft bleiben

Internationale Arbeitnehmer-verbindung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Überraschung und Sorge mussten die Mitglieder unserer Gewerkschaften erfahren, dass der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske mit dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, Heesen, vereinbart hat, die “Tarifrunde in enger Abstimmung gemeinsam zu führen”, wie es der tarifpolitisch Verantwortliche für den Öffentlichen Dienst, Kurt Martin, auf einer Sitzung der Bundestarifkommission am 19./20. Juli 2007 bekannt gab.

Als Mitglieder der Einzelgewerkschaften und des DGB stehen wir zu den Grundsätzen des DGB, der in § 2 seiner Satzung festgehalten hat: “Der Bund und die in ihm vereinigten Gewerkschaften sind demokratisch  aufgebaut. Sie sind unabhängig von Regierungen, Parteien, Religionsgemeinschaften,  Verwaltungen und den Arbeitgebern.”

Diese Grundsätze bilden das historische Selbstverständnis der unabhängigen Gewerkschaften in unserem Land und auf der ganzen Welt.

Die Gewerkschaften des DGB gründen auf den im Grundgesetz garantierten demokratischen Prinzipien

  • des Rechts der Arbeitnehmer auf gewerkschaftliche Organisierung (Koalitionsfreiheit, gewerkschaftliche Organisationsfreiheit);
  • auf dem Recht auf organisierte Vertretung der unabhängigen Interessen und Forderungen der Arbeitnehmer;
  • auf dem Recht auf freie Tarifverhandlungen und Tarifvertragabschluss und auf die Garantiefähigkeit von für alle Beschäftigten verbindlichen Flächentarifverträgen (Tarifautonomie).

Diese Rechte beziehen ihre Durchsetzungskraft aus der gewerkschaftlichen Organisationskraft und dem Streikrecht.

Sie haben ihren besonderen Stellenwert in einer Situation, in der von privaten wie von öffentlichen Arbeitgebern, den Regierungen und der EU soziale und gewerkschaftliche Errungenschaften der Arbeitnehmer angegriffen werden und auf die Gewerkschaften Druck ausgeübt wird, auf die Vertretung der unabhängigen Interessen und Forderungen der Arbeitnehmer und auf den gewerkschaftlichen Kampf zu ihrer Durchsetzung zu verzichten und im Rahmen eines Sozialen Dialogs den Abbau erkämpfter Errungenschaften “mitzugestalten”.

Schon in den letzten Monaten haben wir in Deutschland bei den Kommunen, im Gesundheitswesen, bei der Telekom und im Baugewerbe erlebt, wie die Flächentarifverträge angegriffen werden. Im Öffentlichen Dienst steht in Kürze eine neue schwere Auseinandersetzung an: Die dringende Notwendigkeit der Arbeitnehmer, vereint im Rahmen eines einheitlichen Flächentarifvertrages für den Öffentlichen Dienst  ihre Löhne und ihre Arbeitszeit zu verteidigen, steht im krassen Gegensatz zu dem Willen der Arbeitgeber, den Flächentarifvertrag weiter zu zersplittern und die ehemals bundeseinheitliche Arbeitszeit von 38,5-Wochenstunden vollends zu kippen.

Es ist inakzeptabel und mit den demokratischen Grundsätzen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften nicht vereinbar, dass im Vorfeld des Tarifkampfs im Öffentlichen Dienst der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske ohne demokratische Legitimation am DGB und den anderen Einzelgewerkschaften vorbei mit dem Deutschen Beamtenbund eine Vereinbarung abschließt.

Der Deutsche Beamtenbund ist der Dachverband von Organisationen, die nicht von den gemeinsamen unabhängigen Arbeitnehmerinteressen und der Notwendigkeit ihrer Vertretung gegenüber den Arbeitgebern ausgehen. Ihr Organisationsprinzip ist die kollektive Fürsprache für bestimmte “Berufsstände”. Die Beamten und die Minderheit von Arbeitnehmern und Angestellten erhalten durch den DBB weder das Recht auf die Vertretung ihrer unabhängigen Interessen und Forderungen noch auf Streik und Kampf gegen den öffentlichen Arbeitgeber, den Staat.

Deshalb kennt der DBB in seiner Satzung nicht die Verpflichtung auf die Unabhängigkeit von Arbeitgebern und Regierung, Er versteht sich in fürsorglicher Abhängigkeit vom öffentlichen Arbeitgeber – bestenfalls als subalterner Kooperationspartner. Er ist ein ausdrücklicher Verfechter der Leistungsbezahlung und des “Wettbewerbs” im Öffentlichen Dienst. Der DBB lehnt das Streikrecht für Beamte ab.

Die Einheit mit den Beamten im gesamten Öffentlichen Dienst und die wirklich kraftvolle und demokratische Kooperation mit ihren spezifischen gewerkschaftlichen Vertretungen kann es nur geben, wenn auch diese Beamten endlich die demokratischen Grundrechte auf unabhängige gewerkschaftliche Organisation und Interessenvertretung, auf Tarifverhandlungen und Tarifvertragsabschluss, sowie auf Streik und gewerkschaftliche Arbeitskampfmaßnahmen erhalten.

Das gilt inzwischen auch für die Beamten in den DGB-Gewerkschaften GEW und GdP, denen diese Rechte bis heute vorenthalten werden, und die sich lange Zeit auf die Kooperation mit den anderen DGB-Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst stützen konnten.

Durch die “Einheit” mit einer Organisation wie dem DBB kann der Tarifkampf des Öffentlichen Dienstes nicht mehr unabhängig und in Verpflichtung auf das Mandat der Mitglieder geführt werden. Die “Einheit” mit einer solchen Organisation stellt den Deutschen Gewerkschaftsbund in Frage. Sie bedroht alle Einzelgewerkschaften des DGB, weil sie deren grundlegenden Rechte und demokratischen Grundlagen negiert. Sie bedroht die innergewerkschaftliche Demokratie.

Wir wenden uns deshalb an die Vorstände von ver.di und an die Delegierten des ver.di-Gewerkschaftstages im Oktober in Leipzig mit der Aufforderung, die “Tarifunion” mit dem Deutschen Beamtenbund rückgängig zu machen und die Unabhängigkeit und Einheit der DGB-Gewerkschaften zu wahren.

Eva Gürster (ver.di, Mitglied im Landesvorstand Fachbereich 3)

Unterschriften-sammlung

Raus aus der "Tarifgemein-schaft" mit dem Beamtenbund

Die Verweigerung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte für die Beamten verstößt auch gegen die IAO-Übereinkommen 87 und 98, wofür die Bundesregierung seit Jahren kritisiert wird: “Den Lehrerinnen und Lehrern mit Beamtenstatus wird weiterhin das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert. Daran hat sich trotz der wiederholten Kritik der IAO an diesem Verstoß gegen Übereinkommen 98 nichts geändert. (..)” Und: “Die Arbeitnehmerrechte werden hauptsächlich dadurch eingeschränkt, dass allen Beamten im öffentlichen Dienst, einschließlich der Lehrkräfte, das Streikrecht verweigert wird. (...) Die IAO hat die Bundesregierung seit 1959 wiederholt daran erinnert, dass sich diese Beschränkung nicht im Einklang mit Übereinkommen 87 befindet und sie daher aufgefordert, ihre Gesetzgebung zu ändern (...). Anzumerken ist, dass die Mehrzahl der Beamten- und berufsständischen Organisationen im Gegensatz zu den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst das Streikrecht für Beamte immer noch ablehnen (...).” (Aus dem Jahresbericht des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten, 2006)