Dringend:  Die EU- Dienstleistungsrichtlinie muss vom Tisch

Zur AfA- Landesarbeitnehmerkonferenz am 15. Dezember 2004

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

das neue Jahr hat begonnen. Vordringlich sollte für uns u.a. die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf der Tagesordnung stehen, die am 25.2.04 von der EU-Kommission vorgelegt wurde und allgemein unter dem Namen Bolkestein-Richtlinie bekannt ist.

Wichtige Entscheidungen werden in den nächsten Wochen und Monaten fallen: Im Frühjahr soll die Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament diskutiert werden und nach Planung der EU-Kommission soll sie 2007 in Kraft treten.

Am 15.12.2004 hat die Genossin Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Berichterstatterin der AG Wirtschaft und Arbeit der SPD Bundestagsfraktion, bei der AfA-Landesarbeitnehmerkonferenz über die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen berichtet und sie als „Abrissbirne gegen alle sozialen Systeme“ charakterisiert.

Schon auf einer Veranstaltung der Parlamentarischen Linken im Deutschen Bundestag am 25.11. hatte Sigrid Skarpelis-Sperk zum selben Thema ausgeführt: „Diese Richtlinie kann man weder verändern noch korrigieren, diese Richtlinie gehört komplett verworfen, sie gefährdet den sozialen Frieden“.

Die TeilnehmerInnen der Landesarbeitnehmerkonferenz unterstützen am Schluss der sehr regen und intensiven Diskussion einmütig den Vorschlag, in der SPD und in den Gewerkschaften Initiativen zu ergreifen, um eine Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie  zu verhindern..

Die AfA fordert alle SozialdemokratInnen im Europaparlament, Bundestag, aber auch im Berliner Abgeordnetenhausauf, in diesem Sinne sofort initiativ zu werden. Darüber hinaus fordert die AfA, dass alle Mitglieder der SPD über Inhalt und Folgen dieser Richtlinie informiert werden müssen; d.h. in einem ersten Schritt, dass in allen Gremien der SPD und den Vorständen auf allen Ebenen die Information und Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie stattfindet, und Überlegungen diskutiert werden müssen, wie gegen diese Richtlinien für die Verteidigung des Sozialstaates gehandelt werden kann;

Die Genossin Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk hat sich bereit erklärt dazu Materialien zur Verfügung zu stellen, wie auch selber zu referieren. Dasselbe gilt für den AfA-Landesvorstand.

Folgen wir dem Appell von Siegrid Skarpelis-Sperk: Es gibt Dinge, die macht man tot, wenn man sie ans Tageslicht bringt.

Warum muss diese Richtlinie so eindeutig und klar  abgelehnt werden?

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gilt, wie der Name schon sagt, für den Dienstleistungsbereich, der Geltungsbereich umfasst Dienstleistung, die „in der Regel gegen Entgelt erbracht“ werden. Weil „Entgelt“ auch vom Staat in Form von Beihilfen gezahlt werden kann, sind  damit auch direkt und indirekt Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen. In der Richtlinie werden zum Geltungsbereich gehörig u.a. genannt: Gesundheitsdienstleistungen, Pflegedienste, Reglementierte Berufe z.B. Mediziner; Baugewerbe und Architekten, Handel, Gebäudemanagement.... Ausgenommen sind die Bereiche, für die es schon eigene EU-Richtlinien gibt, wie Finanzdienstleistungen, Verkehr usw.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie will den Wettbewerb im Dienstleistungssektor EU-weit garantieren und sämtliche nationale Regelungen, die den freien Dienstleistungsverkehr behindern könnten, einreißen. Hauptmittel ist dabei das Herkunftslandprinzip. Danach unterliegt der Dienstleistungserbringer nicht mehr dem Recht des Landes, wo er seine Dienstleistung erbringt, sondern  dem Recht des Herkunftslandes. Letztlich würde damit für eine Dienstleistung in Berlin die Rechtnormen von 25 Ländern gelten.

Praktisch würde das bedeuten: eine portugiesische oder litauische Dienstleistungsfirma, die ihre Arbeit in Deutschland anbietet, unterliegt was Umweltschutz, Arbeitsrecht, Verbraucherschutz usw. betrifft nicht mehr dem deutschen Recht, sondern dem portugiesischen bzw. litauischen. Das gilt auch für das Gewerkschaftsrecht. Das Dienstleistungsunternehmen kann sich allen Regulierungen und Normen in den anderen Ländern, in denen es Filialen aufmacht, entziehen.

Die Kontrolle des Dienstleistungserbringers sowie der von ihm erbrachten Dienstleistungen obliegt dem Herkunftsstaat.

Sicher wäre die Folge einer solchen Einführung des Herkunftslandsprinzip ein umfangreicher und schneller Deregulierungswettbewerb zwischen den europäischen Ländern, der Harmonisierung nach unten auf den jeweils niedrigsten Standard. Soziale und  Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaftsrechte und tarifvertragliche Regelungen, würden dem genauso zum Opfer fallen, wie Arbeitsschutznormen und Umweltschutzstandards, Steuersätze, Sicherheitsstandards.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung, wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, wandert in den Papierkorb.

Die Dienstleistungsrichtlinie hat zum Inhalt die Zerstörung des Sozialstaats, d.h. die Liquidierung der von den gewerkschaftlichen und politischen Arbeitnehmerorganisationen erkämpften sozialen und demokratischen Rechte und Garantien der ArbeitnehmerInnen, sowie die Zersetzung der Gewerkschaften selbst.

Die Dienstleistungsrichtlinie richtet sich gegen die nationale Souveränität und Demokratie.

Aus diesen Gründen muss diese Richtlinie vom Tisch.

In der Diskussion  auf der Landesarbeitnehmerkonferenz spielte auch die Frage eine Rolle, ob nicht die Dienstleistungsrichtlinie konsequent die Vorgaben der  geplanten EU-Verfassung umsetzt und daher die EU-Verfassung abgelehnt werden muss, wenn diese Richtlinie verhindert werden soll. So kennt die EU-Verfassung selbst keinen öffentlichen Dienst mehr. Der öffentliche Dienst, die öffentliche Daseinsvorsorge, die Grundlagen unseres Sozialstaates, sind mit der EU-Verfassung, deren oberstes Prinzip der „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ ist (Art.I-3), zur Privatisierung und Demontage freigegeben. Nach Art.III-144 der EU-Verfassung sind „Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union ... verboten“! Diese Frage konnte nicht abschließend beantwortet werden und muss weiter diskutiert werden.

In jedem Fall können wir die Schleifung aller unserer sozialen Standards, unserer demokratischen und politischen Rechte nicht hinnehmen. Deshalb sind wir alle gefordert, sofort zu handeln.

Gotthard Krupp, Mitglied im AfA-Landesvorstand;

Materialien können angefordert werden über

Büro Dr. Sigrid Skarpelis –Sperk, MdB

Fax : 030 – 22 77 60 25
Platz der Republik 1
11 0 11 Berlin
e-Mail: sigrid.skarpelis-sperk@bundestag.de

 Oder

Gotthard Krupp, Knesebeckstr.98;10623 Berlin
Fax. 030 – 31 31 659
e-Mail : GotthardKrupp@t-online.de

 

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